Steuerfahndungsstatistik

Statistikzahlen

Steuerfahnder waren auch 2024 sehr erfolgreich. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion mit dem Titel „Verfahrensstände der Aufarbeitung zu Panama-, Paradise- und Pandora-Papers“ (Drucks 21/2731) hervorgeht, haben die Finanzbehörden 2024 50.018 Steuerstrafverfahren durchgeführt. Staatsanwaltschaften und Gerichte haben 11.729 Steuerstrafverfahren abgeschlossen. Aus den Strafverfahren flossen 2024 € 2,6 Mrd. an Mehrsteuern in die öffentlichen Kassen.

Weiterlesen

Vermögensverluste aus Trickbetrug

Trickbetrug

Fast alltäglich können aus der Presse Berichte über Trickbetrüger entnommen werden, die ihren Opfern am Telefon eine bestimmte Zwangssituation von Angehörigen der Opfer vorspielen und dabei eine dringend notwendige Summe von Bargeld fordern. Viele Opfer fallen darauf rein. So auch im Fall, den das Finanzgericht/FG Münster verhandelte. Hier wurde einer 77-Jährigen vorgespielt, ihre Tochter hätte einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Zur Vermeidung einer Untersuchungshaft würde eine Kaution von € 50.000,00 benötigt. Das Opfer übergab die Summe in bar einem Boten. Das Opfer machte den Geldbetrag in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend. Das Finanzamt verneinte den Steuerabzug.

Weiterlesen

Digitale Steuerbescheide

Bekanntgabe von Verwaltungsakten

Ab 1.1.2026 tritt § 122a Abs 1 der Abgabenordnung/AO in der Fassung des Bürokratieentlastungsgesetzes IV in Kraft. Die Vorschrift sieht die elektronische Zustellung von Verwaltungsakten aller Art (Steuerbescheide usw.) vor. Ergehen Steuerbescheide auf Grundlage elektronisch übermittelter Steuererklärungen und hat die bzw. der Steuerpflichtige in die elektronische Bekanntgabe eingewilligt oder wird sie bzw. er im Jahr 2026 einwilligen, dann werden ab 2026 Steuerbescheide generell elektronisch zum Abruf bereitgestellt.

Weiterlesen

Mindestlohn, Mini- und Midijobs 2026

Mindestlohn

Zum 1.1.2026 wurde der gesetzliche Mindestlohn von € 12,82 auf € 13,90 angehoben. Der Betrag gilt brutto und pro Zeitstunde. Bei 40-stündiger Wochenarbeitszeit wird ab Januar 2026 ein Brutto-Monatslohn von (13,90 x 173,33 Arbeitsstunden = ) € 2.409,29 erreicht.

Weiterlesen