Einträge von Manuel Debatin

Elektroautos als Dienstwagen

Privatnutzung von Elektrodienstfahrzeugen Im JStG 2018 ist ferner eine Neufassung von § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) vorgesehen. Damit soll die im Koalitionsvertrag beschlossene Maßnahme zur Förderung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen umgesetzt werden. Die große Koalition erwartet eine Belebung der weiterhin schleppenden Nachfrage nach E-Autos. Umweltverbände kritisieren, dass die Förderung auch […]

Jahressteuergesetz 2018

Geplante Änderungen im Überblick Gesetzentwurf Das Bundeskabinett hat am 1.8.2018 den vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Gesetzentwurf für ein Jahressteuergesetz (JStG) 2018 beschlossen. Das JStG 2018 trägt die Bezeichnung „Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet“. Geplant sind u. a. notwendige Anpassungen an EU-Recht und Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesfinanzhofs. Die […]

GmbH-Ausschüttungen und Teileinkünfteverfahren

Wichtige Regelungen für GmbH-Ausschüttungen Ausschüttungen Die GmbH-Bilanz 2017 ist im Regelfall erstellt. Vielfach stellt sich dann die Frage, wie viel die GmbH eigentlich ausschütten kann. Die Frage beantwortet sich mit Blick auf die Bilanz wie folgt: Ausschüttbar ist die Summe aus Jahresüberschuss und Gewinnvortrag. Der Gewinnvortrag beinhaltet die stehen gelassenen und bisher nicht ausgeschütteten Gewinne […]

Schornsteinfegerkosten komplett absetzen

Handwerkerleistungen Steuerpflichtige können für in Anspruch genommene Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Aufwendungen, höchstens bis zu € 1.200,00 pro Jahr, erhalten. Begünstigt sind Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (§ 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz-EStG). Als Nachweis muss der Steuerpflichtige eine Rechnung erhalten haben, die er per Überweisung begleicht.

Notebook oder Smartphone lohnsteuerfrei überlassen

Rechtsgrundlage Gemäß § 3 Nr. 45 Einkommensteuergesetz (EStG) unterliegen „die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör“ keiner Steuerpflicht. Dies gilt u. a. für Notebooks, Smartphones oder Desktop-Computer usw., einschließlich der Software.

BFH-Zinsbeschluss: Finanzverwaltung setzt Vollziehung aus

Neues BMF-Schreiben Zinsurteil Der IX. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat in einem Beschluss vom 25.4.2018 (IX B 21/18) Zweifel an der Verfassungskonformität des aktuell von der Finanzverwaltung erhobenen Zinssatzes von 0,5 % pro Monat (= 6 % pro Jahr) für Verzinsungszeiträume ab dem 1.4.2015 geäußert. Der BFH hat daher einen Bescheid über Nachforderungszinsen von der […]

Familienentlastungsgesetz (FamEntlastG) kommt

Referentenentwurf veröffentlicht Steuerlicher Familienleistungsausgleich Die Bundesregierung hat am 27.6.2018 einen Regierungsentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ beschlossen. Mit diesem Gesetz werden die ersten im Koalitionsvertrag vereinbarten Steuererleichterungen für Familien umgesetzt. Der steuerliche Familienleistungsausgleich setzt sich in erster Linie aus Kindergeld und den Kinderfreibeträgen zusammen. […]

Steuerpflicht deutscher Sozialversicherungsrenten

Aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs Beschränkte Steuerpflicht Für deutsche Rentner endet grundsätzlich die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht mit Aufgabe des ständigen Wohnsitzes in Deutschland. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der deutsche Fiskus nicht weiterhin auf vom gesetzlichen Rentenversicherungsträger ins Wohnsitzland des Rentners überwiesene Leibrentenzahlungen zugreifen kann.

Software: Update oder Upgrade?

Software Betrieblich genutzte Software stellt ein immaterielles Wirtschaftsgut dar. Die Aufwendungen können entweder sofort im Jahr der Anschaffung (bei Anschaffungskosten von nicht mehr als € 800,00) oder über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt im Allgemeinen drei Jahre.

Beschäftigung von Urlaubsaushilfen

Steuer- und Sozialversicherungsrecht Urlaubsaushilfen Beschäftigen Unternehmer Urlaubsaushilfen während der allgemeinen Ferienzeit, gelten im Steuer- und Sozialversicherungsrecht zahlreiche Besonderheiten und Formalitäten. Nachfolgende Ausführungen geben einen kurzen Überblick.