Elektroauto-Umweltbonus 2023/2024

Der Staat fördert auch in 2023 die Anschaffung von Elektrofahrzeugen, allerdings fällt die Förderung geringfügiger als bisher aus.

Investitionsabzugsbeträge
Kleine und mittlere Betriebe können für die künftige Anschaffung oder Herstellung abnutzbarer beweglicher Güter des Anlagevermögens einen den steuerpflichtigen Gewinn mindernden Investitionsabzugsbetrag bilden. Die Wirtschaftsgüter müssen normalerweise bis zum Ende des dritten auf das Wirtschaftsjahr des Abzugs folgenden Wirtschaftsjahres angeschafft bzw. hergestellt werden. Andernfalls ist die Investitionsrücklage wieder aufzulösen.
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Corona-Arbeitsschutzverordnung

Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung enthält bisher bewährte Regelungen zur Pandemiebekämpfung und eine Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung.

Betriebliche Hygienekonzepte
Seit Oktober gilt die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung. Die Verordnung enthält im Grunde keine neuen Maßnahmen. Stattdessen leben die alten Maßnahmen wieder auf. So sind die Arbeitgeber (erneut) verpflichtet, auf Basis einer bestimmten Gefährdungsbeurteilung betriebliche Hygienekonzepte zu erstellen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen umzusetzen.
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Sozialversicherungs-Rechengrößen 2023

Der aktuelle Entwurf der Rechengrößenverordnung informiert über die Sozialversicherungs-Rechengrößen für 2023.

Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen 2023
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales/BMAS hat den Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023 vorgelegt. Die Verordnung legt die Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen in der gesetzlichen Sozialversicherung für das neue Jahr fest. Berechnungsgrundlage ist die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter der Arbeitnehmer im vorangegangenen Jahr 2021.
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Inflationsausgleichsprämie und weitere Entlastungen

Entlastung der Bürgerinnen und Bürger wegen hoher Energiepreise durch steuerfreie Inflationsausgleichsprämien und weitere Maßnahmen.

Entlastungspakete
Mit weiteren Entlastungspaketen sollen Bürgerinnen und Bürger Finanzhilfen für die anhaltend hohe Inflation und die hohen Energiekosten erhalten. Bis zu € 65 Mrd. will die Bundesregierung hierzu bereitstellen. Wesentlicher Inhalt des Entlastungspakets ist die Abmilderung der Besteuerung von Lohn- und Gehaltserhöhungen, welche lediglich dem Inflationsausgleich dienen. Details zur Inflationsbereinigung des progressiven Steuertarifs werden in einem eigenen Inflationsausgleichsgesetz geregelt. Dieses befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren.
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Energiepreispauschale

Was dem Steuerzahler „netto“ bleibt

Großer Aufwand wenig Nutzen
Die Bundesregierung hat mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von € 300,00 beschlossen. Diese Einmalzahlung wurde den meisten Zahlungsempfängern im September 2022 ausbezahlt bzw. gutgeschrieben. Der administrative Aufwand ist dabei enorm. Elf neue Paragrafen mussten im Einkommensteuergesetz allein für die Energiepreispauschale eingefügt werden (vgl. XV- Abschnitt §§ 112 bis 122).
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Fahrten zur Arbeit mit Betriebs-Pkw

Betriebs-Pkw

Pauschalbewertung
Für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte mit einem unentgeltlich überlassenen Betriebs-Pkw muss der Arbeitgeber 0,03 % des Listenpreises des Pkw für jeden Entfernungskilometer als geldwerten Vorteil der Lohnsteuer unterwerfen (§ 8 Abs. 2 Satz 3 Einkommensteuergesetz/EStG). Diese Pauschalbewertung kommt zur pauschalen 1-%-Regelung für die private Nutzung des Pkw hinzu. Der Pauschalsatz unterstellt 180 Fahrten im Jahr. Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer diese Anzahl der Fahrten auch tatsächlich durchführt.
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Neues Inflationsausgleichsgesetz

Kalte Progression

Kalte Progression
Der Steuergesetzgeber will 48 Millionen Steuerpflichtige, darunter Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentner, Unternehmer usw. steuerlich entlasten. Dies soll durch einen Ausgleich der sogenannten „kalten Progression“ erfolgen. Unter einer „kalten Progression“ versteht man die Steuermehrbelastung, verursacht durch eine Nichtanpassung oder einer zu geringen Anpassung des progressiven Steuertarifs an die aktuellen Inflationsraten. Inflationsbedingte Lohnerhöhungen werden so durch höhere Steuern im Regelfall aufgefressen. So wäre der reale Lohnzuwachs von 5 % bei einer Preissteigerungsrate von 5 % und einer progressionsbedingten Steuermehrbelastung von beispielsweise 2 % negativ.
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Säumniszuschläge auf dem Prüfstand

Säumniszuschlag

Säumniszuschläge
Wird eine Steuer nicht fristgerecht entrichtet (es gilt eine Karenzfrist von 3 Tagen), ist für jeden angefangenen Monat des Zahlungsverzugs ein Säumniszuschlag von 1 % des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags zu entrichten (§ 240 Abgabenordnung/AO).
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Abgeltungsteuer bleibt vorerst

Keine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit

Verfassungsprüfung
Kapitalanleger mussten seit März dieses Jahres um die im Vergleich zum progressiven Einkommensteuertarif günstigeren Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 % zittern. Denn der 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) hielt die Abgeltungsbesteuerung der Kapitaleinkünfte in der gegenwärtigen Form für mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) nicht vereinbar. Der Senat hat daher das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen (Vorlagebeschluss FG Niedersachsen vom 18.3.2022, 7 K 120/21).
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Jahressteuergesetz 2022

Steueränderungen und Anpassungen an die Rechtsprechung

Notwendige Anpassungen
Der Steuergesetzgeber nimmt mit dem Jahressteuergesetz 2022 fällige Anpassungen an EU-Recht und in Anlehnung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs diverse Gesetzesänderungen vor. Darüber hinaus besteht nach Auffassung des Bundesfinanzminsteriums ein Erfordernis zur Umsetzung eines unvermeidlich entstandenen technischen Regelungsbedarfs betreffend Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen sowie Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen.
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