Altersvorsorgereformgesetz
Gesetzentwurf im Bundestag beraten
Stärkung der privaten Altersvorsorge
Die Bundesregierung hat im Februar 2026 einen Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) vorgelegt. Die private Altersvorsorge soll kostengünstiger, renditestärker, unbürokratischer, flexibler, einfacher und transparenter werden. Das verspricht die Bundesregierung im Gesetzentwurf, der Ende Februar in erster Lesung vom Bundestag beraten wurde. Der Bundesrat muss dem Gesetzesvorhaben noch zustimmen.
