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Neue Informationspflichten in Arbeitsverträgen

EU-Richtlinie
Bundestag und Bundesrat haben im Juli 2022 das „Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union“ (EU-Richtlinie 2019/1152 vom 20.6.2019) verabschiedet. Die Umsetzung der EU-Richtlinie erfolgte durch Änderungen des Nachweisgesetzes und anderer Gesetze, u. a. des Arbeitnehmerüberlassungsesetzes und des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Sinn und Zweck dieser Richtlinie ist die Verbesserung der Unterrichtung von Arbeitnehmern über die wesentlichen Arbeitsbedingungen. Unter anderem besteht ein Anspruch auf ein umfassendes, zeitnahes und schriftliches Informationsrecht gegenüber Arbeitgebern.
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