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Der neue Koalitionsvertrag

Die wesentlichen steuerlichen Neuerungen

„GroKo“ besiegelt
Am 4. März haben sich die SPD Mitglieder mit einer klaren Mehrheit für die Große Koalition (GroKo) entschieden. Damit dürfte der vor wenigen Monaten ausgehandelte Koalitionsvertrag Schritt für Schritt umgesetzt werden. Der 177-seitige Koalitionsvertrag trägt den Titel „Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“. Nachfolgend werden die wichtigsten geplanten steuerlichen Neuerungen kurz dargestellt. Zur geplanten Reform der Grundsteuer vgl. eigener Bericht auf Seite 2. Weiterlesen

Private Nutzung des Betriebs-Pkws

Fahrtenbuch- oder Pauschalmethode?
Jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres kann die Art der Versteuerung der privaten Nutzung des betrieblichen Pkws neu gewählt werden. Dem Unternehmer steht dabei entweder die Fahrtenbuchmethode oder die sogenannte „1-%-Pauschalmethode“ zur Verfügung. Bei der Führung eines Fahrtenbuches (aufwendigere Methode) ist jede betriebliche und private Fahrt aufzuzeichnen. Es müssen dabei mindestens folgende Angaben gemacht werden: für jede Dienstfahrt Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende, Reiseziel und Reisezweck. Für jede Privatfahrt sind die gefahrenen Kilometer aufzuzeichnen und auch für Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (R 8.1 Abs. 9 Lohnsteuerrichtlinien-LStR). Bei Wahl der Pauschalmethode können Aufzeichnungen entfallen. Es ist dann jeden Monat 1 % des Bruttolistenpreises als private Nutzung der Einkommen- und ggf. der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Bei einem Bruttolistenpreis des Fahrzeugs von € 100.000,00 wären das dann € 1.000,00 im Monat. Weiterlesen