Schlagwortarchiv für: Grundstücke

Grundsteuerreform 2022

Erklärungspflicht
Eigentümer unbebauter und bebauter Grundstücke, Eigentümer eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, Erbbauberechtigte sowie Eigentümer von Grund und Boden, auf diesem ein fremdes Gebäude steht, müssen zur Ermittlung der neuen Grundsteuerwerte im Rahmen der Grundsteuerreform 2022 eine Feststellungserklärung abgeben. Maßgeblich sind die Wertverhältnisse zum Stichtag 1.1.2022. Die Erklärungen müssen über die Onlinesoftware der Finanzverwaltung „Elster“ nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch übermittelt werden. Die Abgabefrist beginnt am 1.7.2022 und endet am 31.10.2022.
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Grunderwerbsteuer beim Unternehmenskauf

Asset Deal oder Share Deal?
Ein Unternehmen kann erworben werden entweder durch Kauf aller Einzelwirtschaftsgüter (Asset Deal) oder durch Kauf der Gesellschaftsanteile (Share Deal). Der Share Deal ist die übliche Methode bei Kapitalgesellschaften. Bei Kapitalgesellschaften wird das Grundkapital in Anteilscheinen an die Gesellschafter ausgegeben. Weiterlesen

Geplante Reform der Grundsteuer

Neuerungen aus dem Koalitionsvertrag

Höhere Grundsteuern
Für Wohnungs- und Hausbesitzer dürfte eine höhere Grundsteuer kommen. Denn die Bundesregierung will die Grundsteuer unter Beibehaltung des kommunalen Hebesatzrechtes neu regeln. Dabei wird betont, dass die Grundsteuer „eine unverzichtbare Einnahmequelle der Kommunen“ ist. Die Grundsteuerreform soll unter Beachtung der „Sicherung des derzeitigen Aufkommens“ reformiert werden. Weiterlesen