Schlagwortarchiv für: Liebhaberei

Vermietungseinkünfte

Einkünfteerzielungsabsicht
Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wird regelmäßig zur Abgrenzung einer steuerlich nicht beachtlichen Liebhaberei von einer entgeltlichen Wohnungsvermietung ausgegangen, wenn das Mietentgelt mindestens 66 % der ortsüblichen Miete beträgt. Dies bedeutet, dass in diesem Fall keine positive Totalüberschussprognose vorgelegt werden muss, damit das Mietverhältnis als entgeltlich anerkannt wird (§ 21 Abs. 2 Einkommensteuergesetz/EStG).
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Steuerveranlagung 2021: Wo Finanzämter genauer hinschauen

Finanzämter geben Prüffelder für 2021 bekannt

Liste der Prüffelder
Die meisten Finanzverwaltungen verraten nichts über ihre aktuellen Prüffelder. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen (NRW) verhält sich aber anders: Die zuständige Oberfinanzdirektion gibt alljährlich ihre Prüffelder bekannt. Weiterlesen