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Abgeltungsteuer auf dem Prüfstand

Abgeltungsteuer auf dem Prüfstand
Einkünfte aus Kapitalvermögen werden mit einer 25%igen Kapitalertragsteuer zzgl. Solizuschlag und ggf. Kirchensteuern besteuert (sogenannte Abgeltungsteuer). Der Steuersatz gilt hierbei unabhängig von der Höhe der Kapitaleinkünfte. Alle übrigen Einkünfte werden hingegen zum jeweiligen progressiven Steuersatz besteuert. Dieser ist abhängig von der Höhe des zu versteuernden Einkommens.
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