Steuerfallen bei teilentgeltlichen Übertragungen
BFH setzt Maßstab für Aufteilung in einen voll entgeltlichen und einen voll unentgeltlichen Teil bei gemischten Schenkungen
Steuerfalle Gegenleistung
Vielfach werden Gegenstände, meist sind es Immobilien, ganz unbeabsichtigt teilentgeltlich übertragen. Dies ist dann der Fall, wenn der Übernehmer für die unentgeltliche Übertragung von Vermögen eine Gegenleistung erbringt. Eine Gegenleistung stellt beispielsweise die Übernahme von Darlehensverbindlichkeiten des Schenkers aus der Anschaffung einer vermieteten Wohnimmobilie dar.
