Ausländische Alterseinkünfte
Bisheriger Rechtsstand
Leistungen aus ausländischen Altersvorsorgeverträgen unterliegen nach gegenwärtigem Rechtsstand auch dann nicht der inländischen nachgelagerten Besteuerung bzw. der vollen Einkommensteuerpflicht, wenn diese Anwartschaften auf steuerbegünstigten oder steuerfreien Beiträgen basieren bzw. wenn die Beitragszahlungen im Ausland steuerfrei gestellt waren. Dadurch kam es für Bezieherinnen und Bezieher solcher Leistungen zu einer Besserstellung gegenüber Inlandsfällen.
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