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Automatischer Informationsaustausch

Automatischer Informationsaustausch
Der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten wurde 2017 eingeführt. Erstmals zum 30.9.2017 meldeten – damals nur 50 Staaten – Kontoinformationen deutscher Kontoinhaberinnen und -inhaber an die deutschen Finanzbehörden. Mit Schreiben vom 3.6.2025 (IV D 3 – S 1315/00304/070/025) hat das Bundesfinanzministerium eine neue und aktuelle Staatenaustauschliste 2025 bekannt gegeben. Die Zahl der Meldestaaten ist zwischenzeitlich auf 115 gestiegen. Unter anderem übermitteln die Vereinigten Arabischen Emirate und Dubai sowie ehemalige Steueroasen wie Vanuatu oder die bekannten Karibikinseln Bahamas, Barbados sowie die Cayman Islands zum 30.9.2025 Kontodaten an die deutschen Finanzbehörden.
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Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten

104 Staaten melden Kontodaten zum 30.9.2021

Automatischer Informationsaustausch

Seit 2017 melden Staaten, die dem Abkommen zum automatischen Informationsaustausch (AIA) beigetreten sind, Daten ausländischer Kontoinhaber an die jeweiligen Wohnsitzstaaten. In 2021 werden die Meldungen wieder turnusgemäß zum 30.9.2021 an die jeweiligen Staaten übermittelt.

 

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Der automatische Informationsaustausch startet

Erste Meldungen zum 30.9.2017

Rechtsgrundlage
Der seit Jahren beschlossene Informationsaustausch über Finanzkonten nach den sogenannten OECD-Standards startet erstmals zum 30.9.2017. Rechtsgrundlage nach deutschem Recht ist das sogenannte „Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen“ (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz, FKAustG). Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom 22.6.2017 (IV B 6 – S 1315/13/10021:046) die finale Staatenaustauschliste veröffentlicht, mit denen der Informationsaustausch erstmalig zum 30.9.2017 durchgeführt wird. In dieser Liste befinden sich auch ehemalige Steueroasen wie Liechtenstein, Luxemburg, Cayman Islands oder die Kanalinseln Guernsey und Jersey. Weiterlesen