Schlagwortarchiv für: Steuerzinssatz

BVerfG-Zinsbeschluss: Finanzverwaltung setzt Zinsfestsetzung ab 2019 aus

BMF-Schreiben zur Verzinsung von Steuerforderungen und Steuererstattungen

BVerfG-Zinsbeschluss
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 8.7.2021 (1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17) zwar die derzeitigen Zinsfestsetzungen der Finanzämter im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen dem Grunde nach bestätigt. Die Verfassungsrichter haben allerdings den Zinssatz von 0,5 % pro Monat, das entspricht einem Zinssatz von 6 % pro Jahr, angesichts des seit Jahren vorherrschenden Nullzinsniveaus beanstandet. Das BVerfG hat den Gesetzgeber aufgefordert bis zum 31.7.2022 eine Neuregelung zu schaffen.
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Steuerzinssatz von 0,5 % pro Monat verfassungswidrig

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8.7.2021

Verzinsung von Steuernachforderungen und Erstattungen
Aktuell erhebt der Fiskus einen Zinssatz von 0,5 % pro Monat bzw. 6 % pro Jahr auf Steuernachforderungen (§ 238 Abgabenordnung/AO). Diesen Zinssatz zahlt der Fiskus auch auf Steuererstattungen. Die Zinsen werden stets nach Ablauf der zinsfreien Karenzzeit fällig. Diese beträgt grundsätzlich 15 Monate und beginnt mit der Steuerentstehung bzw. nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist.
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Option zur Körperschaftsteuer

Versteuerung der stillen Reserven beim Sonderbetriebsvermögen vermeiden

Sonderbetriebsvermögen
Bei Sonderbetriebsvermögen handelt es sich um Wirtschaftsgüter, „die im zivilrechtlichen Eigentum eines oder mehrerer Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft stehen und die entweder unmittelbar der Personenhandelsgesellschaft zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Nutzung überlassen sind oder die der Beteiligung an der Personenhandelsgesellschaft dienen“ (vgl. R 4.2 Abs. 2 Satz 2 Einkommensteuer-Richtlinien – EStR). Sonderbetriebsvermögen gibt es folglich nur bei Personengesellschaften. Macht die Personengesellschaft von der mit dem Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz (v. 25.6.2021, BGBl 2021 I S. 2050) neu eingeführten Option zur Besteuerung wie eine Körperschaft Ge-brauch, wird dieser Vorgang wie eine formwechselnde Umwandlung der Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft (§ 25 Umwandlungsteuergesetz – UmwStG) behandelt. Als Folge der fiktiven steuerlichen Umwandlung (zivilrechtlich bleibt die Personengesellschaft als solche erhalten) muss das Sonderbetriebsvermögen an die – nunmehr wie eine Kapitalgesellschaft besteuerte – Personengesellschaft übertragen werden. Dies gilt insbesondere insoweit, als es sich bei dem Vermögen um eine wesentliche Betriebsgrundlage handelt.
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Zinssatz für Steuernachzahlungen

Zinssatzhalbierung geplant

Gesetzlicher Zinssatz
Der Bundesfinanzhof hat in einem Beschluss (vom 25.4.2018, IX B 21/18) Zweifel an der Höhe des gesetzlichen Zinssatzes geäußert. Aktuell werden nachzuzahlende Steuern mit einem Zinssatz von 0,5 % pro Monat bzw. 6 % pro Jahr verzinst (§ 238 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung-AO). Weiterlesen

Gewinne und Verluste mit Kryptowährungen

Bitcoin & Co.
Kryptowährungen erfreuen sich stetiger Beliebtheit. Dieser Umstand hat zwischenzeitlich auch die Finanzverwaltung zur Klärung wichtiger steuerlicher Fragen veranlasst. Die steuerliche Behandlung von Kryptogeschäften betrifft einerseits die Einkommensteuer, andererseits die Umsatzsteuer. Weiterlesen

Fiskus darf hohe Zinsen weiter kassieren

FG hält hohen Zinssatz für verfassungsgemäß

Hoher Steuerzinssatz
Ein Ärgernis, welches seit Jahren die Gemüter bewegt: Für Steuernachforderungen berechnen die Finanzämter mittlerweile seit mehr als 50 Jahren ein halbes Prozent pro Monat (§ 238 Abgabenordnung-AO). Angesichts der seit Jahren bestehenden Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank erscheint ein Zinssatz von 6 % pro Jahr für unangemessen hoch. Der Bund der Steuerzahler hat daher im vergangenen Jahr ein Musterverfahren vor dem Finanzgericht Münster geführt. Im Streitfall unterstützte der Steuerzahlerbund ein Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen. Dieses musste wegen einer extrem langen Bearbeitungszeit des Finanzamtes einen hohen Betrag an Zinsen zahlen. Die lange Bearbeitungsdauer von zehn Monaten bzw. fast sechs Jahren (die Einkommensteuer für 2010 wurde erst 2016 festgesetzt) hatten die Steuerpflichtigen nicht verschuldet. Weiterlesen