Anrufungsauskunft

Anrufungsauskunft
Die Anrufungsauskunft ist ein kostenloses Informationsangebot der Finanzverwaltung für Unternehmer bzw. für das Lohnbüro eines Unternehmens. Das für das Unternehmen zuständige Betriebsstättenfinanzamt erteilt auf Anfrage Auskünfte, „ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind“ (§ 42e Einkommensteuergesetz-EStG). Weiterlesen

Die Betriebsaufspaltung

Gestaltungstipps

Begriff
Als Betriebsaufspaltung wird die Aufteilung eines Unternehmens in eine Besitz- und eine Betriebsgesellschaft verstanden. Die Besitzgesellschaft firmiert dabei meist in der alten Rechtsform einer Personengesellschaft weiter, während die Betriebsgesellschaft neu gegründet wird (echte Betriebsaufspaltung). Von der echten Betriebsaufspaltung unterscheidet sich die „unechte“ Variante. Bei der unechten Variante tritt zum bestehenden Betriebsunternehmen ein Besitzunternehmen hinzu. Weiterlesen

Private Nutzung des Betriebs-Pkws

Fahrtenbuch- oder Pauschalmethode?
Jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres kann die Art der Versteuerung der privaten Nutzung des betrieblichen Pkws neu gewählt werden. Dem Unternehmer steht dabei entweder die Fahrtenbuchmethode oder die sogenannte „1-%-Pauschalmethode“ zur Verfügung. Bei der Führung eines Fahrtenbuches (aufwendigere Methode) ist jede betriebliche und private Fahrt aufzuzeichnen. Es müssen dabei mindestens folgende Angaben gemacht werden: für jede Dienstfahrt Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende, Reiseziel und Reisezweck. Für jede Privatfahrt sind die gefahrenen Kilometer aufzuzeichnen und auch für Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (R 8.1 Abs. 9 Lohnsteuerrichtlinien-LStR). Bei Wahl der Pauschalmethode können Aufzeichnungen entfallen. Es ist dann jeden Monat 1 % des Bruttolistenpreises als private Nutzung der Einkommen- und ggf. der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Bei einem Bruttolistenpreis des Fahrzeugs von € 100.000,00 wären das dann € 1.000,00 im Monat. Weiterlesen

Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen

Aktuelle Rechtsprechung

Steuerermäßigungen
Für in Anspruch genommene haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen erhält der Steuerzahler eine Steuerermäßigung, sofern die Leistungen die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, der Steuerpflichtige hierfür eine Rechnung erhält und den Rechnungsbetrag unbar auf das Konto des Rechnungsausstellers überweist (§ 35a Einkommensteuergesetz-EStG). Ein dauerhaftes Brennpunktthema ist hierbei die Frage, für welche Aufwendungen Steuerermäßigungen zu gewähren sind. Weiterlesen