Grundsteuerstatistik 2020

Grundsteuereinnahmen
Das statistische Bundesamt hat vor Kurzem die Grundsteuereinnahmen der Städte und Gemeinden für 2020 veröffentlicht. Insbesondere die Einnahmen aus der Grundsteuer B stiegen in 2020 auf € 14,27 Mrd. Das ist der höchste Stand überhaupt. Zum Vergleich: In 2007 betrugen die Grundsteuer-B-Einnahmen noch 10,36 Milliarden Euro (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/830404/umfrage/einnahmen-aus-der-grundsteuer/).
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Förderung von E-Autos

Höhere Zuschüsse
Die staatlichen Förderprogramme für E-Autos werden neu aufgelegt. Für reine E-Fahrzeuge mit einem Kaufpreis von maximal € 40.000,00 soll es nach den Plänen der Bundesregierung statt bisher € 6.000,00 nunmehr € 10.800,00 an Zuschuss geben. Addiert man den Zuschuss der Hersteller in Höhe von € 3.000,00 dazu (die Hersteller sollen den Bonus weiter bis 2027 gewähren), können Käufer von E-Autos mit € 13.800,00 an Prämien rechnen. Bei teureren Fahrzeugen mit einem Listenpreis bis € 60.000,00 soll es noch eine Prämie von € 8.400,00 statt der bislang zugesagten € 5.000,00 geben.
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Unterhaltsaufwendungen für ausländische Personen

Neues BMF-Schreiben
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein aktualisiertes Schreiben zur Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung veröffentlicht (Schreiben vom 6.4.2022 – IV C 8 – S 2285/19/10002 :001). Unverändert setzt die Finanzverwaltung eine Unterhaltsberechtigung des im Ausland wohnhaften Unterhaltsempfängers voraus (Randnummer (Rn.) 1 BMF-Schreiben, § 33a Abs. 1 Satz 1 und 6 Einkommensteuergesetz/EStG).
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Besteuerung der Kapitaleinkünfte

Neues BMF-Schreiben
Das Bundesfinanzministerium/BMF hat ein neues Schreiben zu den Einzelfragen zur Abgeltungsteuer herausgegeben (vom 19.5.2022 V C 1, S 2252/19/10003 :009). Dieses neue Schreiben löst das BMF-Schreiben vom 18.1.2016 ab. Ausweislich der Anwendungsregelungen (Rz 324 BMF-Schreiben) wurden Änderungen gegenüber dem Anwendungsschreiben 2016 vor allem für die Randnummern (Rn.) 63, 111, 166, 280, 193 und 131 vorgenommen.
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Steuer-Billion im Visier

Schätzungen zum Steueraufkommen
Nach einer Vorlage des Bundesfinanzministeriums für den Arbeitskreis Steuerschätzung rechnet die Bundesregierung mit Mehreinnahmen für Bund, Länder und Kommunen von € 232 Mrd. in den nächsten Jahren. Und in 2025 rechnet die Bundesregierung sogar mit einer Überschreitung der Billionengrenze. Schätzungsweise € 1.035 Mrd. sollen Bund, Länder und Kommunen im Jahr 2026 einnehmen, so das Bundesfinanzministerium. Grund für die Mehreinnahmen sind u. a. hohe Unternehmensgewinne und steigende Löhne. Die jüngst beschlossenen Entlastungsmaßnahmen für die steigenden Energiepreise und die steigende Inflation sind allerdings noch nicht berücksichtigt.
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Mindestlohnerhöhungen 2022

Mindestlohn
Zum 1.7.2022 steigen die gesetzlichen Mindestlöhne bereits zum zweiten Mal von € 9,82 auf € 10,45. Der Betrag gilt pro Zeitstunde. Damit wird bei 40-stündiger Wochenarbeitszeit ab Juli 2022 ein Brutto-Monatslohn von mindestens (€ 10,45 x 174 Arbeitsstunden) = € 1.818,30 erreicht. Zum 1.10.2022 steigt der Mindestlohn voraussichtlich erneut auf € 12,00 (vgl. Mindestlohnerhöhungsgesetz, Entwurf BT-Drucks. 20/1408). Der monatliche Mindestlohn beträgt damit ab Oktober € 2.088,00.
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