Betriebliche Nutzung eines Privat-Pkw
BFH hält Aufwendungen für Privat-Pkw als unangemessen, wenn bei Nutzung des Dienstwagens keine Aufwendungen entstanden wären
Privat-Pkw für Dienstreisen
Den Privat-Pkw für Dienstreisen zu nutzen, ist generell keine gute Idee. Dies gilt ausnahmslos in Fällen, in denen ein Firmenwagen zur Verfügung steht. Einen solchen Fall hatte zuletzt der Bundesfinanzhof (BFH) zu entscheiden (Urt. v. 21.1.2026 Az. VI R 30/24). Ein Steuerpflichtiger nutzte für betriebliche Fahrten seinen Privat-Pkw, damit seine Ehefrau in dieser Zeit den Firmen-Pkw nutzen konnte.
