Schlagwortarchiv für: Werbungskosten

Umzugskosten als Werbungskosten

Umzugskosten
Beruflich bedingte Umzugskosten können im Regelfall als Werbungskosten vollumfänglich geltend gemacht werden. Unter Werbungskosten fallen „Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen“ (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG). Liegt ein ausreichender Veranlassungszusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und dem Grund für den Wohnungswechsel vor und können private Gründe ausgeschlossen werden, stellen Umzugskosten Werbungskosten dar. Umzugskosten anlässlich eines Arbeitsplatzwechsels sind regelmäßig Werbungskosten.
Weiterlesen

Hausgeldzahlung in Erhaltungsrücklagen

Zahlungen in Erhaltungsrücklagen und Sonderumlagen erst bei tatsächlicher Verwendung als Werbungskosten abzugsfähig

Werbungskosten
Vermieterinnen und Vermieter können sämtliche Aufwendungen, die ihnen im Zusammenhang mit Vermietungsobjekten entstehen und die der Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienen, als Werbungskosten von den Mieteinnahmen aus Vermietung und Verpachtung abziehen. So können auch Zahlungen in die Erhaltungsrücklagen sowie Sonderumlagen über größere Reparaturaufwendungen an dem Gebäude grundsätzlich steuermindernd berücksichtigt werden. Letzteres kann jedoch nach dem jüngsten Urteil des Bundesfinanzhofs/BFH nicht schon bei Zahlung, sondern erst zu dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die Rücklagen- bzw. Umlagegelder tatsächlich verwendet (verbraucht) werden (Urteil vom 14.1.2025, IX R 19/24).
Weiterlesen

Mieterabfindungen sofort abziehbar

Anschaffungsnahe Herstellungskosten
Die Finanzverwaltung rechnet Instandhaltungs- und Modernisierungskosten, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes/der Immobilie durchgeführt werden, den anschaffungsnahen Herstellungskosten für das Gebäude/Wohnung hinzu. Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen 15 % der Anschaffungskosten übersteigen (§ 6 Abs. 1a Einkommensteuergesetz/EStG). Konsequenz daraus ist, dass die Aufwendungen nicht sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzbar sind, sondern im Rahmen der Abschreibung über die Nutzungsdauer hinweg.
Weiterlesen

Homeoffice-Pauschale bis Ende 2022 verlängert

Infektionsschutzgesetz
Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmern, die Büroarbeit oder vergleichbare Tätigkeiten ausüben, auch 2022 ein Homeoffice anbieten. Nach § 28 b Abs. 4 des Infektionsschutzgesetzes gilt dies mindestens bis zum 31.3.2022, wobei aktuell eine Verlängerung um drei Monate bis 30.6.2022 diskutiert wird. Die entsprechende Rechtsgrundlage ist jedenfalls vorhanden (§ 28 b Abs. 7 des Infektionsschutzgesetzes).
Weiterlesen

Homeoffice-Pauschale und weitere Änderungen

Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet

Jahressteuergesetz 2020
Das Jahressteuergesetz 2020 wurde am 18.12.2020 vom Bundesrat verabschiedet und im Bundesgesetzblatt I Nr. 65 vom 28.12.2020 Seite 3096 veröffentlicht. Weiterlesen

Entfernungspauschalen und Mobilitätsprämie ab 2021

Wichtige Änderungen zum Jahreswechsel

Entfernungspauschale
Arbeitnehmer können Aufwendungen für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte im Rahmen einer sogenannten Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen. Die Pauschsätze haben sich zum 1.1.2021 erhöht. Ab diesem Jahr können ab dem 21. Entfernungs-Kilometer € 0,35 je Kilometer geltend gemacht werden. Für Entfernungen bis 20 Kilometer bleibt es bei den bisherigen € 0,30. Die Entfernungspauschalen gelten unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel. Die Aufwendungen sind auf € 4.500,00 pro Jahr begrenzt. Weiterlesen

Aufwendungen für Erststudium

Kein Werbungskostenabzug
Aufwendungen für ein Erststudium können steuerlich nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden (§ 9 Abs. 6 Einkommensteuergesetz- EStG). Es kommt allenfalls ein Sonderausgabenabzug für die Aufwendungen, maximal bis zu € 6.000,00 im Kalenderjahr, in Betracht (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Damit können Erststudienkosten nicht mit nach dem Studium erzielten positiven Einkünfte verrechnet werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat diese Rechtslage in einem Ende Juli veröffentlichten Urteil vom 12.2.2020 (Az. VI R 17/20) nochmals bestätigt. Weiterlesen

Homeoffice in Corona-Zeiten: Vermietung an den Arbeitgeber?

Eermietet der Arbeitnehmer sein Homeoffice-Zimmer an den Arbeitgeber, ist nach dem BMF- Schreiben v. 18.4.2019, IV C 1 – S 2211/16/10003:005 für die Anerkennung des Mietverhältnisses u. a. Voraussetzung, dass das Homeoffice vorrangig im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers genutzt wird „und dieses Interesse über die Entlohnung des Arbeitnehmers sowie über die Erbringung der jeweiligen Arbeitsleistung hinausgeht“. Der Nachweis hierfür könnte in Corona-Zeiten allerdings leicht geführt werden, wenn nämlich wegen Betriebsschließung oder Quarantäne im Unternehmen kein geeigneter Arbeitsplatz mehr zur Verfügung gestellt werden kann. Darüber hinaus dürften in Corona-Zeiten Versuche des Arbeitgebers, entsprechende Räume von fremden Dritten anzumieten, regelmäßig erfolglos bleiben. Dann kann es durchaus im betrieblichen Interesse sein, dass der Arbeitnehmer trotzdem von zu Hause aus noch tätig ist. Ist das Mietverhältnis anzuerkennen, erzielt der Arbeitnehmer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und kann alle Kosten seiner Wohnung anteilig als Werbungskosten gegenrechnen.

Stand: 16.4.2020 Weiterlesen

ERSTAUSBILDUNGSKOSTEN SIND KEINE WERBUNGSKOSTEN

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Aufwendungen für erstmalige Berufsausbildung
Kosten für eine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium können gemäß § 9 Abs. 6 Einkommensteuergesetz (EStG) nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. Sie können auch nicht als negative Einkünfte mit anderen Einkünften verrechnet, zurück- oder vorgetragen werden. Der Steuergesetzgeber gestattet stattdessen einen Sonderausgabenabzug von bis zu € 6.000,00 im Kalenderjahr (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Ein Werbungskostenabzug von Aufwendungen für eine Erstausbildung oder Erststudium ist nur dann möglich, wenn die Maßnahmen im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden. Als Werbungskosten geltend gemacht werden können auch Kosten für weitere einer Erstausbildung nachfolgende Ausbildungen oder Zweitstudien. Weiterlesen

NEGATIVZINSEN 2020

Werbungskosten oder negative Kapitalerträge
Für Kapitalanleger mag es auf den ersten Blick zweitrangig sein, ob sie Bankspesen in Form von (höheren) Kontoführungsgebühren oder in Form von gesonderten Verwahrgebühren oder ob sie „Negativzinsen“ zahlen. Kosten bleiben schließlich Kosten. Der Unterschied ist aber ein steuerlicher: Während Bankspesen zu den Werbungskosten zählen und mit dem Sparer-Pauschbetrag von € 801,00 (bzw. € 1.602,00 bei Zusammenveranlagung) abgegolten sind, stellen von Banken erhobene negative Einlagezinsen nach überwiegender Literaturmeinung negative Erträge i.S. § 20 Abs. 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz-EStG dar. Negative Erträge können – im Gegensatz zu Werbungskosten – mit positiven Kapitaleinkünften verrechnet werden und mindern damit die Kapitalertragsteuer. Wurden keine positiven Kapitaleinkünfte erzielt und können die Negativzinsen daher nicht verrechnet werden, sind sie als Verlustvortrag gesondert festzustellen. Weiterlesen