Mit Wohn-Riester Heizung sanieren

Gebäudeenergiegesetz trat zum 1.1.2024 in Kraft

Wohn-Riester
Unter einer „Riester-Rente“ wird ein privates Altersvorsorgesparen mittels bestimmter Kapitalmarktprodukte verstanden. Die Beitragsleistungen werden hierbei zweifach steuerlich gefördert: Sie unterliegen einem besonderen Sonderausgabenabzug (§ 10a Einkommensteuergesetz/EStG) und außerdem werden auf die Sparbeiträge progressionsunabhängige Altersvorsorgezulagen gewährt (§§ 79ff. EStG). Das hiermit gebildete und geförderte Kapital kann nach Maßgabe des § 92a EStG auch für die Finanzierung einer Wohnung wendet werden (sogenannte Wohn-Riester-Förderung).
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Steuerermäßigungen bei Erbschaftsteuer

Gesetzgeber gewährt bei Mehrfacherwerb desselben Vermögens Steuervergünstigungen bei der Erbschaftsteuer

Steuerermäßigung nutzen
In vielen Fällen kommt es vor, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraumes dasselbe Vermögen zwischen Personen der Steuerklasse I (Eltern, direkte Abkömmlinge) mehrmals von Todes wegen vererbt wird. Beispielsweise überträgt der Großvater sein Vermögen an seinen Sohn, dieser verstirbt wenig später, und als Folgeerben verbleiben dessen Kinder bzw. die Enkelkinder des Großvaters.
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Wirtschafts-Identifikationsnummer

Finanzverwaltung beginnt mit der Vergabe neuer Wirtschafts-Identifikationsnummern ab Herbst 2024

Wirtschafts-Identifikationsnummer
Während die Steuer-Identifikationsnummern für alle steuerpflichtigen natürlichen Personen bereits seit 2008 vergeben werden, waren Wirtschafts-Identifikationsnummern bisher nur als Rechtsgrundlage in § 139c Abgabenordnung präsent. Doch das soll sich dieses Jahr ändern. Nach einem Informationsschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 28.12.2023 sollen die ersten Wirtschafts-Identifikationsnummern ab Herbst 2024 vergeben werden. Die Vergabe soll auf Grund technischer und organisatorischer Anforderungen in Stufen erfolgen.
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Mehr Bürokratieentlastung

Bundesjustizministerium veröffentlicht Referentenentwurf

Bürokratieentlastung
Mehr Entlastung von Bürokratie verspricht der Bundesjustizminister mit dem am 11.1.2024 vorgelegten Referentenentwurf. Geplant ist ein ganzes Bündel von Einzelmaßmaßnahmen. Dazu gehören unter anderem:
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