Schlagwortarchiv für: Corona-Krise

Kurzarbeitergeldregelung bis Jahresende verlängert

Erleichterter Zugang noch bis 31.12.21

Kurzarbeitergeldverordnung
Die Bundesregierung hat vor Kurzem die „Vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung“ verabschiedet. Darin wurde festgelegt, dass folgende Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld noch bis zum 31.12.2021 fortgelten: Die Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt für diese Betriebe von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 % abgesenkt. Darüber hinaus verzichten die Arbeitsagenturen bis Jahresende auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden. Den erleichterten Zugang können alle Betriebe in Anspruch nehmen, unabhängig vom Zeitpunkt der Einführung der Kurzarbeit. Das heißt, auch Betriebe, die nach dem 30.9.2021 Kurzarbeit eingeführt haben, können diese Sonderregelung in Anspruch nehmen.
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Homeoffice-Pauschale

Finanzverwaltung klärt Zweifelsfragen

Homeoffice-Pauschale
Arbeitnehmer können für corona- bedingtes Arbeiten von zu Hause aus noch bis Jahresende eine Homeoffice-Pauschale in Höhe von € 5,00 pro Arbeitstag, höchstens € 600,00 als Werbungskosten absetzen. Die Pauschale gilt als Teil der Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer in Höhe von € 1.000,00.
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Erleichtertes Kurzarbeitergeld bis Ende 2021

Beschäftigungssicherungsgesetz verabschiedet

Kurzarbeit
Der Bundestag hat am 20.11.2020 das Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie beschlossen. Das Gesetz soll mit zwei weiteren Verordnungen am 1.1.2021 in Kraft treten. Mit dem Gesetz werden im Wesentlichen die bereits mit dem Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld (BGBl 2020 I S. 493) beschlossenen Erleichterungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes bis 31.12.2021 fortgeführt. Unter anderem handelt es sich um die Regelungen zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 70 % / 77 % der Bemessungsgrundlage ab dem vierten Monat bzw. 80 % / 87 % ab dem siebten Monat. Auch die Zugangserleichterungen nach der Ersten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung (BGBl I S. 2259) gelten bis 31.12.2021 weiter. So können Betriebe bereits Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten einen Entgeltausfall von mehr als 10 % haben. Mit der zweiten Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung (v. 12.10.2020, BGBl. I S. 2165) wurde die Bezugsdauer für das krisenbedingte Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert. Diese Regelung gilt ebenfalls bis längstens 31.12.2021 fort. Weiterlesen

Außerordentliche Wirtschaftshilfen

Außerordentliche Wirtschaftshilfen anlässlich des November-Lockdowns
Bund und Länder haben sich in den gemeinsamen Beschlüssen vom 28.10.2020 (siehe Protokoll zur Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 28. Oktober 2020, dort Ziffer 11) auf außerordentliche Wirtschaftshilfen für besonders vom Lockdown im November 2020 betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbstständige und sonstige Einrichtungen geeinigt. Dabei wurde auch eine Regelung für Gastronomen getroffen, die weiter Speisen außer Haus verkaufen. Weiterlesen

Corona-Soforthilfen meldepflichtig

Überwachung der Einkommensteuerpflichten

Einkommensteuer
Viele Unternehmer und Selbstständige haben während des Corona-Lockdowns Soforthilfen erhalten bzw. beziehen Überbrückungshilfen oder haben solche beantragt. Diese von Bund und Ländern gezahlten Unterstützungsleistungen stellen steuerpflichtige Betriebseinnahmen dar. Um die Besteuerung der Finanzhilfen sicherzustellen, hat das Bundeskabinett einen Entwurf für eine Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung beschlossen. Weiterlesen

Kurzarbeitergeld wird verlängert

Entwurf eines Beschäftigungssicherungsgesetzes

Maßnahmenpakete gegen die Corona-Krise
Das Bundeskabinett hat im September den Gesetzentwurf eines Beschäftigungssicherungsgesetzes zusammen mit dem „Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung“ und dem „Entwurf einer Zweiten Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld“ veröffentlicht. Das Maßnahmenpaket dient der Fortsetzung der Corona-Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft über das Jahresende 2020 hinaus. Weiterlesen

Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen

Die Bundesregierung gewährt Selbstständigen, die durch die Corona-Krise ihre Geschäftstätigkeit ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten, finanzielle Überbrückungshilfen. Ziel dieses Programms ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz kleiner und mittelständischer Unternehmen.

Voraussetzungen, Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Unternehmen sowie Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, aber auch Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der Freien Berufe. Die Antragsteller dürfen sich nicht bereits für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifiziert haben. Des Weiteren müssen die Betroffenen in den Monaten April und Mai 2020 Corona bedingt Umsatzeinbußen von mindestens 60 % im Vergleich zu den Vorjahresmonaten April und Mai 2019 erlitten haben. Weitere Voraussetzung ist, dass ich der Unternehmer/Freiberufler nicht schon am 31.12.2019 gemäß EU-Definition in Schwierigkeiten befunden haben. Letzteres wäre u. a. dann der Fall, wenn einer GmbH mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen ist oder bei einer Personengesellschaft mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen ist (vgl. Näheres https://www.dihk.de/de/ueber-uns/dihk-service-gmbh/projekte/beratungsfoerderung/unternehmen-in-schwierigkeiten-13394). Weiterlesen

Temporäre Umsatzsteuersenkung vom 1.7.2020 bis 31.12.2020

Allgemeines
Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sieht das „Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) die Absenkung des Regelumsatzsteuersatzes vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % vor. Der ermäßigte Steuersatz verringert sich über denselben Zeitraum von 7 % auf 5 %. Der ermäßigte Steuersatz gilt u. a. für Lebensmittel, Bücher oder Zeitungen. Einzelheiten regelt das BMF-Schreiben vom 30.6.2020 (III C 2 – S 7030/20/10009 :004). Praxisnahe Beispiele sind enthalten in der Kurz-Info zur befristeten Umsatzsteuersenkung des Bayer. Landesamtes für Steuern (Az. S 7030.1.1-2). Weiterlesen

Höheres Kurzarbeitergeld

Anhebung der Sozialleistungen in der Corona Krise Müssen

Sozialschutz-Paket II
Der Bundesrat hat im Mai 2020 dem „Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“, kurz „Sozialschutz-Paket II“ zugestimmt. Das Gesetzespaket beinhaltet u. a. eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem vierten Monat um 10 % auf 70 % der Bemessungsgrundlage. Die Erhöhung gilt für Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld für eine um mindestens 50 % reduzierte Arbeitszeit beziehen. Ab dem siebten Monat erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 80 %. Arbeitnehmer mit Kindern erhalten jeweils 7 % mehr.
Stand: 8.6.2020

Abgabefristen in der Corona-Krise

Finanzverwaltungen gewähren Fristverlängerungen

Allgemeine Abgabefrist
Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung für 2019 selbst erstellen, müssen diese bereits am 31.7.2020 ihrem Wohnsitzfinanzamt zuschicken. Steuererklärungen von Steuerberatern, Lohnsteuerhilfeverein oder einer anderen zur Beratung befugten Institution können bis zum Ablauf des Monats Februar 2021 eingereicht werden. Weiterlesen