Umzugskosten für Mitarbeiter steuerfrei übernehmen

Umzugskosten
Muss der Arbeitnehmer berufsbedingt umziehen, übernimmt der Arbeitgeber oftmals die Umzugskosten. Das Finanzamt sieht in der Übernahme solcher Aufwendungen im Regelfall einen sogenannten „tauschähnlichen Umsatz“ und versagt den Vorsteuerabzug. Ein tauschähnlicher Umsatz liegt vor, wenn der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer Sachzuwendungen gewährt, ohne hierfür ein gesondertes Entgelt zu berechnen, die Gegenleistung jedoch auf eine vereinbarte oder übliche (andere) Gegenleistung abzielt. Für die Annahme eines tauschähnlichen Umsatzes muss also ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Nutzungsüberlassung und Arbeitsleistung gegeben sein Weiterlesen

Private PKW-Nutzung

1%-Pauschale auch bei weniger als 15 Fahrten

Der Fall
Eine Steuerberaterin war als freie Mitarbeiterin in den Kanzleiräumen eines Kollegen tätig. Dabei unternahm sie in dem betreffenden Kalenderjahr lediglich 85 Fahrten zwischen Wohnung und der Kanzlei des Kollegen. Ein Fahrtenbuch führte sie nicht. Für die Ermittlung des privaten Nutzungsanteiles für die Kanzleifahrten setzte die Steuerberaterin nicht den gesetzlichen Faktor von 0,03 % des Listenpreises, multipliziert mit der Kilometeranzahl für die einfache Wegstrecke, an, sondern versteuerte nur 0,002 % des Listenpreises, multipliziert mit den gefahrenen Tagen und den Entfernungskilometern. Weiterlesen

Weihnachtsfeier

Absagen gehen nicht zu Lasten der Kollegen

Betriebsveranstaltungen
Zuwendungen an Arbeitnehmer und deren Angehörige im Rahmen von Betriebsveranstaltungen sind bis zu € 110,00 pro Arbeitnehmer lohnsteuerfrei (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG). Der Freibetrag gilt je Betriebsveranstaltung und für bis zu maximal zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr. Bei der Ermittlung des Freibetrages sind nach Auffassung der Finanzverwaltung die zu berücksichtigenden Aufwendungen „zu gleichen Teilen auf alle bei der Betriebsveranstaltung anwesenden Teilnehmer aufzuteilen“ (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 14.10.2015, IV C 5 – S 2332/15/100001 Ziffer 4). Die Finanzverwaltung lässt somit die Aufteilung der Gesamtkosten nicht durch die Anzahl der geladenen und ursprünglich einkalkulierten Arbeitnehmer zu. Weiterlesen

Brexit-Steuerbegleitgesetz

Austritt Großbritanniens in 2019

Referentenentwurf
Großbritannien wird aller Voraussicht nach am 29.3.2019 die Europäische Union verlassen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat hierzu am 10.10.2018 den Referentenentwurf für das „Gesetz über steuerliche Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz / Brexit-StBG)“ veröffentlicht. Das Gesetz soll verhindern, dass der Brexit für den einzelnen Unternehmer steuerliche Nachteile hat. Der Entwurf enthält unter anderem nachstehende Regelungen. Weiterlesen

Was zum 31.12.2018 vernichtet werden kann

Aufbewahrungspflichten
Gewerbetreibende, bilanzierungspflichtige Unternehmer oder selbstständig Tätige müssen unter anderem Bücher, Bilanzen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Geschäftskorrespondenz sowie alle elektronisch übermittelten Dokumente mindestens 6 bzw. Handelsbücher, Inventare, Bilanzen und Buchungsbelege 10 Jahre aufbewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung im Buch gemacht worden ist, der Handels- bzw. Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden ist, oder bei Bilanzen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Jahresabschluss fest- bzw. aufgestellt wurde (§ 147 Abs. 4 der Abgabenordnung). Entsprechendes gilt auch für elektronisch archivierte Dokumente und Belege. Weiterlesen

Aktienverluste steuerlich geltend machen

Aktienverluste
Die Finanzverwaltung vertritt in dem BMF-Schreiben vom 18.1.2016 (BStBl. I 2016, 85, Randziffer 59) die Auffassung, dass eine Veräußerung von Wertpapieren im steuerlichen Sinne nicht vorliegt, „wenn der Veräußerungspreis die tatsächlichen Transaktionskosten nicht übersteigt“. Weiter berücksichtigt die Finanzverwaltung einen Veräußerungsverlust nicht, wenn die „Höhe der in Rechnung gestellten Transaktionskosten nach Vereinbarung mit dem depotführenden Institut dergestalt begrenzt“ wird, „dass sich die Transaktionskosten aus dem Veräußerungserlös unter Berücksichtigung eines Abzugsbetrages errechnen“. Damit ging der Kapitalanleger bei einem Totalverlust bislang meist leer aus. Weiterlesen