Elektroauto-Umweltbonus 2023/2024

Der Staat fördert auch in 2023 die Anschaffung von Elektrofahrzeugen, allerdings fällt die Förderung geringfügiger als bisher aus.

Investitionsabzugsbeträge
Kleine und mittlere Betriebe können für die künftige Anschaffung oder Herstellung abnutzbarer beweglicher Güter des Anlagevermögens einen den steuerpflichtigen Gewinn mindernden Investitionsabzugsbetrag bilden. Die Wirtschaftsgüter müssen normalerweise bis zum Ende des dritten auf das Wirtschaftsjahr des Abzugs folgenden Wirtschaftsjahres angeschafft bzw. hergestellt werden. Andernfalls ist die Investitionsrücklage wieder aufzulösen.
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Corona-Arbeitsschutzverordnung

Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung enthält bisher bewährte Regelungen zur Pandemiebekämpfung und eine Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung.

Betriebliche Hygienekonzepte
Seit Oktober gilt die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung. Die Verordnung enthält im Grunde keine neuen Maßnahmen. Stattdessen leben die alten Maßnahmen wieder auf. So sind die Arbeitgeber (erneut) verpflichtet, auf Basis einer bestimmten Gefährdungsbeurteilung betriebliche Hygienekonzepte zu erstellen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen umzusetzen.
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Sozialversicherungs-Rechengrößen 2023

Der aktuelle Entwurf der Rechengrößenverordnung informiert über die Sozialversicherungs-Rechengrößen für 2023.

Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen 2023
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales/BMAS hat den Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023 vorgelegt. Die Verordnung legt die Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen in der gesetzlichen Sozialversicherung für das neue Jahr fest. Berechnungsgrundlage ist die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter der Arbeitnehmer im vorangegangenen Jahr 2021.
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Inflationsausgleichsprämie und weitere Entlastungen

Entlastung der Bürgerinnen und Bürger wegen hoher Energiepreise durch steuerfreie Inflationsausgleichsprämien und weitere Maßnahmen.

Entlastungspakete
Mit weiteren Entlastungspaketen sollen Bürgerinnen und Bürger Finanzhilfen für die anhaltend hohe Inflation und die hohen Energiekosten erhalten. Bis zu € 65 Mrd. will die Bundesregierung hierzu bereitstellen. Wesentlicher Inhalt des Entlastungspakets ist die Abmilderung der Besteuerung von Lohn- und Gehaltserhöhungen, welche lediglich dem Inflationsausgleich dienen. Details zur Inflationsbereinigung des progressiven Steuertarifs werden in einem eigenen Inflationsausgleichsgesetz geregelt. Dieses befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren.
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