Begünstigungstransfer im Erbschaftsteuerrecht
BFH setzt strenge Maßstäbe an Begünstigungstransfer bei der Erbschaftsteuer
Der Begünstigungstransfer
Im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht gibt es eine Reihe von steuerbegünstigtem Vermögen. Dazu zählen Betriebsvermögen, diverse Kunstgegenstände, ein Mietwohngrundstück oder das Familienwohnheim. Wird steuerbegünstigtes Vermögen vererbt und ist der Empfänger des Vermögens eine Erbengemeinschaft, so tritt hinsichtlich der Steuerbegünstigungen ein sogenannter Begünstigungstransfer ein. Das heißt, die Steuerbegünstigung für das betreffende Erbvermögen geht auf denjenigen Miterben aus der Erbengemeinschaft über, der die begünstigten Vermögenswerte im Rahmen der Nachlassteilung erhält.
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