Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert

10-%-Grenze noch bis 30.6.2021

Kurzarbeitergeld
Das Bundeskabinett hat mit Beschluss vom 24.3.2021 den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld um drei Monate vom 31.3.2021 bis zum 30.6.2021 verlängert. Damit gelten die erleichterten Zugangsbedingungen auch für Betriebe, die noch bis zum 30.6.2021 Kurzarbeit einführen, vorerst bis zum Jahresende 2021. Weiterlesen

Arbeitszimmer in Corona-Zeiten

Kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung
Steht dem Arbeitnehmer Corona-bedingt kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kann dieser für sein Arbeitszimmer Aufwendungen bis zu € 1.250,00 im Jahr geltend machen. Bildet das (ggf. neu eingerichtete) Arbeitszimmer während der Pandemie den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen bzw. beruflichen Tätigkeit, können alle Aufwendungen vollumfänglich steuerlich geltend gemacht werden. Im Einzelfall kommt es darauf an, ob der Beschäftigte mehr als die Hälfte seiner betrieblichen bzw. beruflichen Tätigkeit in seinem Homeoffice verbringt. Da die Pandemie in entsprechenden Wellen verläuft, können nur einzelne Zeitabschnitte einen Mittelpunktfall rechtfertigen. Weiterlesen