VERPFLEGUNGSMEHRAUFWENDUNGEN

Jahressteuergesetz 2019
Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (auch als Jahressteuergesetz 2019 bezeichnet) wurden die Verpflegungspauschalen ab 2020 angehoben. Die neuen ab 2020 geltenden Pauschalen betragen bei eintägigen Auswärtstätigkeiten und einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden € 14,00 statt bisher € 12,00. Für eine Abwesenheit von 24 Stunden können ab 2020 € 28,00 (bisher € 24,00) geltend gemacht werden. Weiterlesen

ENERGETISCHE SANIERUNGSMAßNAHMEN

Neue Verordnung der Bundesregierung

Energetische Sanierungen
Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht wurde die Rechtsvorschrift des § 35c neu in das Einkommensteuergesetz (EStG) eingefügt. Die Vorschrift sieht Einkommensteuerermäßigungen für energetische Maßnahmen vor. Die Einkommensteuerermäßigungen betragen im Jahr des Abschlusses der Maßnahmen und im nächsten Kalenderjahr je 7 % der Aufwendungen, höchstens € 14.000,00 im ersten und zweiten Jahr und ab dem dritten Jahr 6 % der Aufwendungen, höchstens € 12.000,00. Insgesamt können also Steuerermäßigungen bis zu € 40.000,00 beantragt werden. Weiterlesen

ERSTAUSBILDUNGSKOSTEN SIND KEINE WERBUNGSKOSTEN

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Aufwendungen für erstmalige Berufsausbildung
Kosten für eine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium können gemäß § 9 Abs. 6 Einkommensteuergesetz (EStG) nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. Sie können auch nicht als negative Einkünfte mit anderen Einkünften verrechnet, zurück- oder vorgetragen werden. Der Steuergesetzgeber gestattet stattdessen einen Sonderausgabenabzug von bis zu € 6.000,00 im Kalenderjahr (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Ein Werbungskostenabzug von Aufwendungen für eine Erstausbildung oder Erststudium ist nur dann möglich, wenn die Maßnahmen im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden. Als Werbungskosten geltend gemacht werden können auch Kosten für weitere einer Erstausbildung nachfolgende Ausbildungen oder Zweitstudien. Weiterlesen