Reform der Betriebsprüfung
Außenprüfung
Aus der bisherigen Betriebsprüfungsordnung 2000 wird die „Außenprüfungsordnung“. Der Bundesrat hat am 10.7.2026 der neuen Verwaltungsvorschrift zugestimmt. Die Änderungen betreffen insbesondere Anpassungen zur Beschleunigung von Außenprüfungen sowie Anpassungen an die geänderten gesetzlichen Vorschriften zur Außenprüfung in der Abgabenordnung. § 2 ApO enthält Regelungen zur risikoorientierten Prüfung. Die Verwaltungsvorschrift in § 4 BpO2000 betreffend zeitnahe Betriebsprüfungen wurde gestrichen. Die bisherige Nachrangigkeit einer Prüfung an Amtsstelle gegenüber einer Prüfung in den Wohnräumen ist gestrichen worden (§ 7 ApO).
