Auslandspauschalen 2023
Auslandspauschalen
Das Bundesfinanzminsterium/BMF hat mit Schreiben vom 23.11.2022, IV C 5 – S 2353/19/10010 :004, die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1.1.2023 bekannt gegeben. Die Pauschalen gelten auch für doppelte Haushaltsführungen im Ausland.
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