Schlagwortarchiv für: Grundsteuerreform

Grundsteuer 2025

Grundsteuer 2025
Ab dem nächsten Jahr tritt die „neue“ Grundsteuer in Kraft. Von Seiten des Bundesfinanzministeriums/BMF wurde eine aufkommensneutrale Grundsteuerreform versprochen. Eine aufkommensneutrale Umsetzung der neuen Grundsteuer hängt allerdings von den Städten und Kommunen ab.
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Grundsteuerreform

Grundsteuerreform
Die Abgabefristen für die Grundsteuererklärungen anlässlich der Grundsteuerreform 2025 sind abgelaufen. Die Befürchtungen vieler Immobilienbesitzer, ab 2025 erheblich höhere Grundsteuern zu zahlen, sind groß.
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Grundsteuerabgabefrist verlängert

Abgabefrist für Grundsteuererklärungen endet jetzt am 31.1.2023.

Grundsteuererklärung
Anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10.4.2018
(1 BvL 11/14) und der damit verbundenen Grundsteuerreform wurden im Frühjahr 2022 über 30 Millionen Grund- und Immobilienbesitzer zur Abgabe einer Grundsteuererklärung (Feststellungserklärung) aufgefordert.
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Grundsteuerstatistik 2020

Grundsteuereinnahmen
Das statistische Bundesamt hat vor Kurzem die Grundsteuereinnahmen der Städte und Gemeinden für 2020 veröffentlicht. Insbesondere die Einnahmen aus der Grundsteuer B stiegen in 2020 auf € 14,27 Mrd. Das ist der höchste Stand überhaupt. Zum Vergleich: In 2007 betrugen die Grundsteuer-B-Einnahmen noch 10,36 Milliarden Euro (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/830404/umfrage/einnahmen-aus-der-grundsteuer/).
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Grundsteuerreform 2022

Erklärungspflicht
Eigentümer unbebauter und bebauter Grundstücke, Eigentümer eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, Erbbauberechtigte sowie Eigentümer von Grund und Boden, auf diesem ein fremdes Gebäude steht, müssen zur Ermittlung der neuen Grundsteuerwerte im Rahmen der Grundsteuerreform 2022 eine Feststellungserklärung abgeben. Maßgeblich sind die Wertverhältnisse zum Stichtag 1.1.2022. Die Erklärungen müssen über die Onlinesoftware der Finanzverwaltung „Elster“ nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch übermittelt werden. Die Abgabefrist beginnt am 1.7.2022 und endet am 31.10.2022.
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Neue Grundsteuer C

Bekämpfung von Grundstücksspekulationen

Baulandsteuer
Mit der Grundsteuerreform wurde die sogenannte „Baulandsteuer“ wieder eingeführt (§ 25 Abs. 4 und 5 Grundsteuergesetz/GrStG). Mit dieser neuen Steuer soll den Grundstücksspekulationen entgegengewirkt werden und es sollen baureife Grundstücke für die Bebauung gewonnen werden. Das Vorhalten von Bauland unter der Erwartung von Gewinnsteigerungen soll unattraktiver und der Wohnungsbau gefördert werden. Der Gesetzgeber verabschiedete hierzu das „Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung“ (vom 30.11.2019 BGBl 2019 I S. 1875).
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Grundsteuerreform 2022 (Teil II)

Erklärungs- und Anzeigepflichten

Abgabe der Feststellungserklärungen ab Juli 2022
Immobilieneigentümer müssen zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgeben (§ 228 BewG). Die Erklärungspflicht trifft neben den Grundstückseigentümern auch Erbbauberechtigte. Die Erklärungspflicht besteht ab 1.7.2022. Je nach Grundstücksart (Wohngrundstücke, Nichtwohngrundstücke) sind unterschiedliche Angaben in den Feststellungserklärungen erforderlich. Die Aufforderung zur Abgabe soll durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Viele Bundesländer benachrichtigen die Erklärungspflichtigen zusätzlich schriftlich. Die Abgabefrist endet voraussichtlich am 31.10.2022. Für beratene und unberatene Erklärungspflichtige gelten dieselben Abgabefristen.
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Grundsteuerreform 2022

Überblick über die Neuerungen

Grundsteuerreform-Gesetzespaket
Anlass für die Grundsteuerreform war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.4.2018 (1 BvL 11/14) zu den bisherigen Vorschriften der Einheitsbewertung. Die obersten Verfassungsrichter qualifizierten die bisherigen Vorschriften als mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz GG) unvereinbar. Mit dem Grundsteuerreform-Gesetz (GrStRefG vom 26.11.2019 BGBl 2019 I S. 1875) und weiteren Gesetzespaketen will der Gesetzgeber nun die Voraussetzungen für eine mit dem Grundgesetz vereinbare Besteuerung des Grundbesitzes schaffen.
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Grundsteuer-Reformgesetz

Bundesregierung beschließt Steuerreform

Grundsteuer
Das Grundsteuergesetz muss nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus 2018 bis Ende 2019 reformiert werden. Die Bundesregierung hat sich am 21.6.2019 auf eine neue Grundsteuer geeinigt. Diese soll künftig in drei Schritten berechnet werden, nämlich aus dem Grundbesitzwert, multipliziert mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz. Neu ist, dass die Berechnungsregelungen nicht verbindlich sind. Die Bundesländer können stattdessen von dem Berechnungsmodell abweichen und ein eigenes Modell einführen (Öffnungsklausel). Weiterlesen

Grundsteuerreform 2019

Neue Besteuerungsmodelle

Ausgangslage
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Urteil vom 10.4.2018 (1 BvR 2119/17) die Wertermittlung für die Grundsteuer als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Die Einheitswerte für die Berechnung der Grundsteuer, welche aus dem Jahr 1964 (alte Bundesländer) bzw. aus dem Jahr 1935 (neue Bundesländer) stammen, würden nicht die tatsächlichen Wertentwicklungen in ausreichendem Maße widerspiegeln. Der Gesetzgeber muss bis spätestens 31.12.2019 neue Besteuerungsgrundlagen entwickeln, die eine realitätsgerechte Besteuerung gewährleisten. Die neuen Regelungen müssen bis 31.12.2024 umgesetzt werden. Weiterlesen