Wachstumschancengesetz II

Einkommensteuer
Folgende im Gesetzentwurf enthaltene Neuerungen wurden vom Vermittlungsausschuss nicht übernommen:

  • Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von € 1.000,00
  • Anhebung der Betragsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von € 800,00 auf € 1.000,00 sowie die geplanten Regelungen zum Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter
  • Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand sowie des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen von € 110,00 auf € 150,00
  • Erhöhung des Fördersatzes für energetische Sanierungsmaßnahmen (§ 35c EStG)
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Wachstumschancengesetz I

Vermittlungsergebnisse Einkommensteuer

Der Bundesrat hat am 22.3.2024 den Ergebnissen des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zugestimmt. Damit konnte das Steueränderungsgesetz in geänderter Fassung rückwirkend zum 1.1.2024 in Kraft treten.
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