Weihnachtsgeld für beherrschende GmbH-Gesellschafter
Weihnachtsgeld rechtzeitig vereinbaren
Beherrschender GmbH-Gesellschafter
Gesellschafter mit einer Beteiligung von mehr als 50 % gelten steuerlich als „beherrschende“ Gesellschafter. Liegen besondere Umstände vor, die eine Beherrschung der Gesellschaft begründen, reicht auch ein Beteiligungsverhältnis von unter 50 %. Im Regelfall ist der beherrschende Gesellschafter auch Geschäftsführer. Weiterlesen