Betriebsprüfungen in Corona-Zeiten

BMF beantwortet offene Fragen

FAQ-Katalog der Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung hat in einem im April 2020 veröffentlichten „FAQ-Katalog“ auf die Fragen, ob und in welcher Art und Weise Betriebsprüfungen (Außenprüfungen) während der Corona-Krise stattfinden, wie folgt geantwortet:

Betriebsprüfungen finden statt
Betriebsprüfungen (Außenprüfungen) finden auch während der Corona-Krise statt. Allerdings sollen die Prüfungen nicht in den Geschäftsräumen der Unternehmen oder im Büro des Steuerberaters, sondern in den Amtsräumen des Finanzamtes selbst durchgeführt werden.

Anordnung von Betriebsprüfungen
Die Anordnung einer Betriebsprüfung (Außenprüfung) liegt ja stets im Ermessen der Behörde. Die BP-Stellen sollen im Vorfeld einer Anordnung „die aktuelle Situation, die Belange der zu prüfenden Unternehmen sowie gesundheitliche Aspekte angemessen berücksichtigen“, heißt es in dem Antwortkatalog. Dies soll besonders gelten im Hinblick auf die Prüfungswürdigkeit und den Prüfungszeitpunkt.

Verschiebung von Außenprüfungen
Unternehmer bzw. ihre steuerlichen Berater können grundsätzlich Anträge auf Verschiebung bereits angeordneter Prüfungen oder auf Unterbrechung einer bereits laufenden Außenprüfung stellen. Die Anträge sollen Hinweise auf „die konkreten Auswirkungen der Corona-Krise“ bzw. „Hinweis auf konkrete Hinderungsgründe aufgrund der Corona-Krise“ enthalten. Die Prüfstellen treffen danach eine „Entscheidung im jeweiligen Einzelfall“. Die Verschiebung oder die Unterbrechung einer Außenprüfung führt zur Hemmung des Verjährungseintritts bei den zu prüfenden Steuern

Virtuelle Schlussbesprechungen
Die Finanzverwaltung hat Schlussbesprechungen vor Ort bis auf Weiteres ausgesetzt. Alternativ können telefonische Besprechungen oder Besprechungen per Videokonferenz durchgeführt werden oder es werden die Prüfungsfeststellungen schriftlich zur Stellungnahme übersandt.
Stand: 5.5.2020