Coronavirus: Welche betrieblichen Maßnahmen sind notwendig?

Allgemeine Vorbeugemaßnahmen

Um die Ausbreitung von Coronaviren einzudämmen sollten im Unternehmen u. a. folgende Maßnahmen angeordnet werden:
• Persönliche Hygiene
• Gründliches (mind. 20 – 30 Sekunden langes) Händewaschen mit geeigneten Hygieneprodukten
• Auf Handschlag zur Begrüßung verzichten
• Niesen und Husten nur in Einmalpapiertaschentücher und unmittelbare Entsorgung in einem Papierkorb mit Abdeckung
• Berührungen der Schleimhäute (Mund, Nase, Augen) mit den Händen vermeiden
• Engen Kontakt zu Kollegen vermeiden und ggf. Arbeitsplätze auseinander stellen
• Arbeitsplätze regelmäßig reinigen oder desinfizieren und intensiv lüften
• Benutzung von Pausenräumen und Gemeinschaftseinrichtungen unterlassen oder nur einzeln nutzen
• Nutzung der Treppe anstelle des Aufzugs und Vermeidung der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
• Modalitäten eines allenfalls eingerichteten Kantinenbetriebes prüfen und ggf. auf die Ausgabe von Lunchpaketen umstellen
• Gebrauch von Atemschutzmasken und Schulungen über das korrekte Tragen solcher Masken veranstalten. Masken nach längerer Nutzung austauschen. Einsatz nur bei Bedarf. Atemschutzmasken der Klasse FFP bereitstellen und Modalitäten für deren Ausgabe (z. B. am Betriebseingang) festlegen. Nutzungsanweisungen geben.
• Sicherstellung des Heimtransports erkrankter Mitarbeiter bei plötzlichem Krankheitsbeginn
• Organisation von Fahrgemeinschaften, Hol- und Bringdiensten für Mitarbeiter zur Vermeidung erhöhter Ansteckungsgefahr in öffentlichen Verkehrsmitteln

Zur Aufrechterhaltung des Betriebs sollten u.a. zwei wichtige Vorkehrungen getroffen werden:
• Festlegung unabdingbarer Aufgaben und Prozesse sowie diverser innerbetrieblicher Abläufe, die ständig überwacht werden müssen bzw. nicht unterbrochen werden können
• Festlegung der unbedingt notwendigen Mitarbeiter (Schlüsselpersonal) und deren Vertretungspersonen. Einarbeitung der Vertreter und ggf. Aktivierung zusätzlicher Personalreserven

Was tun, wenn im Betrieb ein Corona-Fall aufgetreten ist?
Besteht der Verdacht, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter mit dem Coronavirus infiziert ist, müssen folgende Maßnahmen gesetzt werden:
• Benachrichtigen Sie unverzüglich den Betriebsarzt oder, sofern vorhanden, einen betrieblichen Gesundheitsdienst und veranlassen Sie eine Erstbehandlung. Eventuell sollte ein Notarztwagen alarmiert werden. Der erkrankten Person ist eine Atemschutzmaske aufzusetzen und die sofortige Isolierung in einem eigenen Raum zu veranlassen. Je nach Einschätzung des Arztes ist die erkrankte Person nach Hause zu bringen oder in eine Klinik einzuliefern.
• Abschließend sind die Angehörigen der erkrankten Person zu informieren und ggf. über das Verhalten im Krankheitsfall aufzuklären. Außerdem ist die Ausgabe von Atemschutzmasken zu veranlassen. Halte Sie ständigen telefonischen Kontakt mit den Angehörigen.
• Der Arbeitsplatz der erkrankten Person muss gereinigt und desinfiziert werden. Lüften Sie den Raum gut und nutzen Sie ihn frühestens am nächsten Tag wieder.
• Bestimmen Sie eine Vertretung für die erkrankte Person.
• Beobachten Sie die unmittelbar mit dem/der Erkrankten in Kontakt getretenen Personen. Dies gilt besonders während der regulären 14tägigen Inkubationszeit.
• Eine Behördenmeldung durch den Arbeitgeber ist nicht notwendig. Diese erfolgt bei Bedarf durch den untersuchenden Arzt.