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Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert

10-%-Grenze noch bis 30.6.2021

Kurzarbeitergeld
Das Bundeskabinett hat mit Beschluss vom 24.3.2021 den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld um drei Monate vom 31.3.2021 bis zum 30.6.2021 verlängert. Damit gelten die erleichterten Zugangsbedingungen auch für Betriebe, die noch bis zum 30.6.2021 Kurzarbeit einführen, vorerst bis zum Jahresende 2021. Weiterlesen