Schlagwortarchiv für: 31.3.2022

Homeoffice-Pauschale bis Ende 2022 verlängert

Infektionsschutzgesetz
Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmern, die Büroarbeit oder vergleichbare Tätigkeiten ausüben, auch 2022 ein Homeoffice anbieten. Nach § 28 b Abs. 4 des Infektionsschutzgesetzes gilt dies mindestens bis zum 31.3.2022, wobei aktuell eine Verlängerung um drei Monate bis 30.6.2022 diskutiert wird. Die entsprechende Rechtsgrundlage ist jedenfalls vorhanden (§ 28 b Abs. 7 des Infektionsschutzgesetzes).
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Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld erneut verlängert

Verlängerung bis 31.3.2022

Neue Verordnung
Mit einer Verordnung des geschäftsführenden Bundesarbeitsministers Hubertus Heil, welche das Bundeskabinett am 24.11.2021 passierte, wurde die maximale Bezugsdauer für das pandemiebedingt höhere Kurzarbeitergeld von 24 Monaten für weitere drei Monate bis zum 31.3.2022 verlängert. Das erhöhte Kurzarbeitergeld beträgt 70/77 % der Bemessungsgrundlage und ab dem siebten Monat 80/87 %.
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