Schlagwortarchiv für: Abgabefrist

Corona-Schlussabrechnungen

Schlussabrechnungen
Unternehmer, die bestimmte Corona-Hilfen (siehe nebenstehend Pakete I und II) in Anspruch genommen haben, müssen eine sogenannte Schlussabrechnung einreichen. In dieser Schlussabrechnung ist die tatsächlich zutreffende Geschäftsentwicklung während des Förderzeitraumes darzulegen. Der in der Schlussabrechnung dokumentierte tatsächliche Umsatzrückgang wird im Rahmen der Bearbeitung mit den prognostizierten Angaben verglichen. Abhängig vom Ergebnis des Abgleichs können sich für die Unternehmer Rückzahlungsverpflichtungen ergeben oder sie erhalten eine Nachzahlung. Schlussabrechnungen müssen durch „prüfende Dritte“ eingereicht werden.
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Grundsteuerabgabefrist verlängert

Abgabefrist für Grundsteuererklärungen endet jetzt am 31.1.2023.

Grundsteuererklärung
Anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10.4.2018
(1 BvL 11/14) und der damit verbundenen Grundsteuerreform wurden im Frühjahr 2022 über 30 Millionen Grund- und Immobilienbesitzer zur Abgabe einer Grundsteuererklärung (Feststellungserklärung) aufgefordert.
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