Steuerpflicht privater Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowährungen
Steuerpflichtige Transaktion
Der Bundesfinanzhof/BFH zählt Kryptos als virtuelle Währungen zu den anderen Wirtschaftsgütern. Damit sind Krypto-Währungen ein Gegenstand, deren Erwerb und Veräußerung zu einem steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäft führt, wenn zwischen Erwerb und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr Zeitspanne liegt (Urteil vom 14.2.2023 (Az. IX R 3/22).
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