Schenkungsteuerfalle GmbH-Zahlung
Neue BFH-Urteile zu überhöhten Zuwendungen
Fremdvergleich
Geschäftsbeziehungen, die eine GmbH mit ihrem bzw. ihren Gesellschafter(n) tätigt, müssen dem sogenannten Fremdvergleich standhalten. Das heißt, dass die Rahmenbedingungen so bestimmt werden müssen, wie sie auch unter fremden Dritten üblich wären. Weiterlesen