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Anzahlungsrechnungen

Rechnungsangaben

Rechnungen, egal ob E-Rechnung oder Papierrechnung, müssen bestimmte Pflichtangaben enthalten, damit die Rechnungsempfängerin bzw. der Rechnungsempfänger einen Vorsteuerabzug vornehmen kann. Unter anderem ist der Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung anzugeben (§ 14 Abs. 4 Nr. 6 Umsatzsteuergesetz - UStG).

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Umsatzsteuer bei Anzahlungsrechnungen

Steuerentstehung
Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich bei Besteuerung nach vereinbarten Entgelten mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem die Leistung ausgeführt worden ist (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Umsatzsteuergesetz- UStG). Das heißt, dass die Umsatzsteuer bereits in dem Voranmeldungszeitraum (VZ) an das Finanzamt abzuführen ist, in dem die Rechnung verschickt und die Forderung verbucht wurde. Anders ist es hingegen bei einer Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten. Hat der Unternehmer mit dem Finanzamt diese Besteuerungsart vereinbart (Antrag erforderlich), muss er die Umsatzsteuer erst in dem Voranmeldungszeitraum abführen, in dem er die Zahlung erhalten hat. Weiterlesen