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Steuerliche Sondermaßnahmen für Ukraine-Hilfen

Neues BMF-Schreiben
Die Finanzverwaltung unterstützt Hilfeleistungen an Ukraine-Flüchtlinge auch steuerlich. Gemäß dem BMF-Schreiben vom 17.3.2022 (IV C 4 – S 2223/19/10003 :013) gelten bis 31.12.2022 folgende Regelungen und Vereinfachungen:
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