Schlagwortarchiv für: Arbeitslosenversicherung

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2025

Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen 2025
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales/BMAS hat den Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2025 vorgelegt. Die Verordnung legt die Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen in der gesetzlichen Sozialversicherung für das neue Jahr fest. Für 2025 gelten erstmals einheitliche Wertgrenzen für die alten und die neuen Bundesländer. Die bislang notwendige Rechtskreistrennung entfällt für Meldungen ab 2025. Nachdem die Lohnsteigerungen im vergangenen Jahr 2023 deutschlandweit mit durchschnittlich 6,44 % besonders hoch waren, steigen auch die Beitragsbemessungsgrenzen deutlich an.
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Sozialversicherungs-Rechengrößen 2023

Der aktuelle Entwurf der Rechengrößenverordnung informiert über die Sozialversicherungs-Rechengrößen für 2023.

Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen 2023
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales/BMAS hat den Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023 vorgelegt. Die Verordnung legt die Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen in der gesetzlichen Sozialversicherung für das neue Jahr fest. Berechnungsgrundlage ist die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter der Arbeitnehmer im vorangegangenen Jahr 2021.
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Sozialversicherungs-Rechengrößen 2022

Neue Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen

Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen 2022
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mit der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022 die Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen in der gesetzlichen Sozialversicherung für das neue Jahr festgelegt. Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung (West) sinkt von € 7.100,00/Monat auf € 7.050,00/Monat bzw. € 84.600,00/Jahr. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost wird von € 6.700,00/Monat auf € 6.750,00/Monat bzw. € 81.000,00/Jahr angehoben. Die bundeseinheitlich geltende Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt für 2022 € 58.050,00 bzw. € 4.837,50 monatlich. Die bundeseinheitlich geltende Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung 2022 wurde auf € 64.350,00 festgelegt. Die Bezugsgröße West beträgt 2022 € 3.290,00/Monat, die Bezugsgröße Ost monatlich € 3.150,00.
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