Stundenzettel bei Minijobbern
Besondere Aufzeichnungspflichten für Minijobber
Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen, müssen für jeden Minijobber innerhalb von sieben Tagen Beginn, Ende und Dauer der Arbeit erfassen. Aufzeichnungspflichtig sind auch Krankheits- und Urlaubstage. Die Arbeitszeiterfassung ist nicht an eine besondere Form gebunden und muss auch nicht elektronisch erfolgen (BT-Drucks. 19/6686).
Weiterlesen