Bundesverfassungsgericht zum Steuerrecht
Wichtige anhängige Steuerverfahren in 2019
Aufwendungen für Berufsausbildung
Gemäß § 9 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) dürfen Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für seine Berufsausbildung oder sein Studium nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige zuvor bereits eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) abgeschlossen hat oder wenn die Berufsausbildung oder das Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Weiterlesen