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Steuerentlastungsgesetz 2022

Gesetzentwurf
Die Bundesregierung will Bürgerinnen und Bürger angesichts steigender Energie- und Nahrungsmittelpreise steuerlich entlasten. Hierzu beschloss die Bundesregierung am 16.3.2022 ein „Steuerentlastungsgesetz 2022“. Folgende Regelungen sollen danach rückwirkend zum 1.1.2022 in Kraft treten:
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Wichtige Steueränderungen 2019/2020

Zum Jahreswechsel in Kraft getretene Steueränderungsgesetze

Jahressteuergesetz 2019
Das wichtigste Steueränderungsgesetz 2019 ist das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“, kurz Jahressteuergesetz 2019 (JStG 2019) genannt. Zu den bisher im Regierungsentwurf nicht enthaltenen Neuregelungen zählt u. a. eine gesetzliche Veranlagungspflicht für Arbeitnehmer, die Kapitaleinkünfte ohne Steuerabzug erhalten haben (neuer § 32d Abs. 3 Satz 3 Einkommensteuergesetz-EStG). Die Neuregelung gilt ab dem Tag nach der Verkündung des JStG 2019. Nicht umgesetzt wurde die im Regierungsentwurf enthaltene Regelung über steuerfreie Sachleistungen im Rahmen „alternativer Wohnformen“, wie beispielsweise das steuerfreie unentgeltliche Wohnen gegen Betreuung. Herausgenommen wurde außerdem die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen. Weiterlesen