Steuervergünstigungen für E-Fuels-only-Fahrzeuge
Referentenentwurf
Der Steuergesetzgeber hat im September 2024 den „Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen (sogenanntes E-Fuels-only-Gesetz) veröffentlicht. Nach dem Gesetzesvorhaben soll „ein Anreiz gesetzt werden, solche Fahrzeuge zu entwickeln und zu nutzen“, wie aus dem Entwurf hervorgeht.
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