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Energiepreispauschale

Energiepreispauschale
Die Bundesregierung hat mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 (BGBl 2022 I S 749) u. a. für Arbeitnehmer, Selbstständige und Gewerbetreibende eine Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von € 300,00 beschlossen (§ 112 ff. Einkommensteuergesetz/EStG). Der Anspruch auf die Pauschale besteht ab dem 1.9.2022.
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