Schlagwortarchiv für: Erbbauberechtigte

Grundsteuerreform 2022

Erklärungspflicht
Eigentümer unbebauter und bebauter Grundstücke, Eigentümer eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, Erbbauberechtigte sowie Eigentümer von Grund und Boden, auf diesem ein fremdes Gebäude steht, müssen zur Ermittlung der neuen Grundsteuerwerte im Rahmen der Grundsteuerreform 2022 eine Feststellungserklärung abgeben. Maßgeblich sind die Wertverhältnisse zum Stichtag 1.1.2022. Die Erklärungen müssen über die Onlinesoftware der Finanzverwaltung „Elster“ nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch übermittelt werden. Die Abgabefrist beginnt am 1.7.2022 und endet am 31.10.2022.
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Grundsteuerreform 2022 (Teil II)

Erklärungs- und Anzeigepflichten

Abgabe der Feststellungserklärungen ab Juli 2022
Immobilieneigentümer müssen zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgeben (§ 228 BewG). Die Erklärungspflicht trifft neben den Grundstückseigentümern auch Erbbauberechtigte. Die Erklärungspflicht besteht ab 1.7.2022. Je nach Grundstücksart (Wohngrundstücke, Nichtwohngrundstücke) sind unterschiedliche Angaben in den Feststellungserklärungen erforderlich. Die Aufforderung zur Abgabe soll durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Viele Bundesländer benachrichtigen die Erklärungspflichtigen zusätzlich schriftlich. Die Abgabefrist endet voraussichtlich am 31.10.2022. Für beratene und unberatene Erklärungspflichtige gelten dieselben Abgabefristen.
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