Schlagwortarchiv für: Grunderwerbsteuer

Neuerungen in den anderen Steuergesetzen

Erbschaftsteuergesetz
Mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz wurde ein neuer § 2a in das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) eingefügt. Die Neuregelung stellt klar, dass Personengesellschaften, die nach den zum 1.1.2024 in Kraft getretenen Neuregelungen aus dem MoPeG (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts) rechtsfähige Personengesellschaften wurden, aus Sicht der Erbschaft- und Schenkungsteuer als Gesamthand und deren Vermögen als Gesamthandsvermögen gelten. Satz 2 stellt außerdem klar, dass bei Erwerben rechtsfähiger Personengesellschaften deren Gesellschafterinnen und Gesellschafter als Erwerberinnen bzw. Erwerber (Steuerpflichtige) gelten und bei Zuwendungen durch eine solche Personengesellschaft die Gesellschafter als Zuwendende gelten. Damit bestimmt sich der Steuertarif wie bisher nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Gesellschafter(n) und Erwerber(n).
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Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Eindämmung von Steuergestaltungen mittels „Share Deals“
Als Share Deal wird der Erwerb eines Unternehmens durch den Kauf der Gesellschaftsanteile verstanden. Der Share Deal ist dabei oftmals eine Alternative zum Kauf der einzelnen Wirtschaftsgüter bzw. Kauf des gesamten Unternehmensvermögens (Asset Deal). Beim Erwerb einer Immobilie im Wege eines Share Deals kaufen Investoren statt der Immobilie die Anteile an der Firma, die Eigentümerin der Immobilie ist. Solche Share Deals waren bislang grunderwerbsteuerfrei, wenn die Investoren weniger als 95 % der Unternehmensanteile erworben haben. Die übrigen fünf Prozent gingen dabei im Regelfall an mitgebrachte Drittinvestoren. Nach fünf Jahren konnten alle Anteile steuerfrei auf den Hauptinvestor übergehen. Weiterlesen

Grunderwerbsteuer beim Unternehmenskauf

Asset Deal oder Share Deal?
Ein Unternehmen kann erworben werden entweder durch Kauf aller Einzelwirtschaftsgüter (Asset Deal) oder durch Kauf der Gesellschaftsanteile (Share Deal). Der Share Deal ist die übliche Methode bei Kapitalgesellschaften. Bei Kapitalgesellschaften wird das Grundkapital in Anteilscheinen an die Gesellschafter ausgegeben. Weiterlesen