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Steuerfreie Veräußerung des häuslichen Arbeitszimmers

BFH entscheidet gegen die Finanzverwaltung

Arbeitszimmer in der Privatwohnung
Die Veräußerung einer selbst genutzten Immobilie löst kein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft aus, wenn die Immobilie entweder ausschließlich selbst genutzt oder bei Vermietung vor der Eigennutzung zumindest im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst genutzt worden ist (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz – EStG). Befand sich in der Privatwohnung ein Arbeitszimmer, für das Werbungskosten geltend gemacht wurden, hat die Finanzverwaltung bei der Veräußerung bislang den auf das Arbeitszimmer entfallenden Anteil des Veräußerungsgewinns als privates Veräußerungsgeschäft der Einkommensteuer unterworfen. Weiterlesen