Kosten für häusliches Arbeitszimmer
Kein Werbungskostenabzug bei nur geringfügiger Nutzung
Werbungskostenabzug
Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können in voller Höhe als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Bis zu € 1.250,00 können steuerlich geltend gemacht werden, wenn für die Tätigkeiten ansonsten kein weiterer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Weiterlesen