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20 % Steuerermäßigung auch bei Neubauten sichern

Handwerkerleistungen
Steuerpflichtige können Aufwendungen für Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen. Für diese Aufwendungen gibt es eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Lohnleistungen, maximal bis zu € 1.200,00 im Jahr. Der Steuerförderung unterliegen allerdings nur Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Letzteres ist besonders problematisch, wenn Handwerkerleistungen im Zusammenhang mit einem Neubau geltend gemacht werden. Weiterlesen