Wachstumschancengesetz II
Einkommensteuer
Folgende im Gesetzentwurf enthaltene Neuerungen wurden vom Vermittlungsausschuss nicht übernommen:
- Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von € 1.000,00
- Anhebung der Betragsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von € 800,00 auf € 1.000,00 sowie die geplanten Regelungen zum Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter
- Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand sowie des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen von € 110,00 auf € 150,00
- Erhöhung des Fördersatzes für energetische Sanierungsmaßnahmen (§ 35c EStG)
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