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Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten

104 Staaten melden Kontodaten zum 30.9.2021

Automatischer Informationsaustausch

Seit 2017 melden Staaten, die dem Abkommen zum automatischen Informationsaustausch (AIA) beigetreten sind, Daten ausländischer Kontoinhaber an die jeweiligen Wohnsitzstaaten. In 2021 werden die Meldungen wieder turnusgemäß zum 30.9.2021 an die jeweiligen Staaten übermittelt.

 

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Automatischer Informationsaustausch

Steuersünder müssen erst 2019 zittern

Erste Melderunde
Der vor wenigen Jahren beschlossene Informationsaustausch über Finanzkonten nach den sogenannten OECD-Standards erfolgte erstmals zum 30.9.2017. An das deutsche Bundeszentralamt für Steuern übermittelt wurden erstmalig alle nach dem 30.9.2016 eröffneten Neukonten sowie Bestandskonten mit einem Wert von 1 Mio. US-Dollar und mehr. 46 Staaten machten bei dieser „ersten Melderunde“ mit. Weiterlesen

Der automatische Informationsaustausch startet

Erste Meldungen zum 30.9.2017

Rechtsgrundlage
Der seit Jahren beschlossene Informationsaustausch über Finanzkonten nach den sogenannten OECD-Standards startet erstmals zum 30.9.2017. Rechtsgrundlage nach deutschem Recht ist das sogenannte „Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen“ (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz, FKAustG). Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom 22.6.2017 (IV B 6 – S 1315/13/10021:046) die finale Staatenaustauschliste veröffentlicht, mit denen der Informationsaustausch erstmalig zum 30.9.2017 durchgeführt wird. In dieser Liste befinden sich auch ehemalige Steueroasen wie Liechtenstein, Luxemburg, Cayman Islands oder die Kanalinseln Guernsey und Jersey. Weiterlesen